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Steuernews Herbst/Winter 2020/21

Degressive Abschreibung bis zu 30% bei Anschaffung, beschleunigte Abschreibung für Gebäude

Für nach dem 30.06.2020 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter kann bereits für 2020 eine erhöhte Abschreibung von bis zu 30% (Halbjahres-AFA 2020: 15%, danach 30%) abgesetzt werden. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter und unkörperliche Wirtschaftsgüter, wenn diese den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science zuzuordnen sind. Weiters kann die degressive Abschreibung auf Elektrofahrzeuge angewendet werden. Nicht begünstigt sind gebrauchte Wirtschaftsgüter, PKWs und Anlagen die der Förderung, Transport oder Speicherung fossiler Energieträger dienen.

Für Gebäude, welche nach dem 30.06.2020 angeschafft wurden, beträgt die Abschreibung für Abnutzung im ersten Jahr das Dreifache und im zweiten Jahr das Zweifache der Normalabschreibung. Demnach kann für diese betrieblichen Gebäude folgende beschleunigte Abschreibung geltend gemacht werden:

2020 2021 2022
7,5% 5,0% 2,5%

Für Gebäude, die der Vermietung von Wohnzwecken bzw. der außerbetrieblichen Vermietung dienen und nach dem 30.06.2020 angeschafft wurden, erhöht sich die Abschreibung ebenfalls wie folgt:

2020 2021 2022
4,5% 3,0% 1,5%

Verlustrücktrag für Verluste aus 2020

Betriebliche Verluste, die in 2020 entstanden sind, können auf das Jahr 2019 und unter bestimmten Umständen auch auf das Jahr 2018 rückgetragen werden. Der Verlustrücktrag gilt als rückwirkendes Ereignis nach § 295a BAO wodurch der jeweilige bereits veranlagte Bescheid neu festgesetzt wird. Mit dieser Maßnahme können im Corona-Jahr 2020 entstandene Verluste zeitnah verwertet werden. Die Liquidität Ihres Unternehmens wird damit erhöht.

Auch bereits vor der Durchführung der Veranlagung 2019 kann der für 2020 geschätzte Verlust im Rahmen einer COVID-19-Rücklage zurückgetragen werden.

COVID-19-Investitionsprämie

Für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen kann eine Investitionsprämie in Form eines Zuschusses beantragt werden. Der Antrag für die Prämie kann noch bis 28.02.2021 über den AWS-Fördermanager unter https://foerdermanager.aws.at/ gestellt werden.

Die Investitionsprämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Bei Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science beträgt die Prämie 14%. Förderbar sind neben gebrauchten Anlagen auch geringwertige Wirtschaftsgüter. Nicht förderbar sind klimaschädliche Investitionen, die Anschaffung von unbebauten Grundstücken, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Der Mindestbetrag der beantragten Investition beläuft sich auf EUR 5.000,00 netto, der Höchstbetrag auf EUR 5 Mio. Die Inbetriebnahme und Bezahlung muss bis spätestens 28.02.2022; bei Großprojekte von über EUR 20 Mio. bis zum 28.02.2024 erfolgen.

Kurzarbeit – Phase III

Für den Zeitraum vom 1.10.2020 – 31.03.2021 ist wieder die Inanspruchnahme der COVID-19-Kurzarbeit möglich. Der Arbeitszeitausfall muss mindestens 20% und maximal 70% betragen. Für Unternehmen, die unmittelbar von behördlichen Betretungsverboten betroffen sind, ist die Überschreitung der 70% Ausfallzeit durchgerechnet über den gesamten Kurzarbeitszeitraum möglich, wenn es auf Grund der Betretungsverbote im November zu 100% Ausfallszeiten gekommen ist. Auf der Sozialpartnervereinbarung ist eine wirtschaftliche Begründung mit einer Umsatzprognose anzugeben; bei Beantragung der Kurzarbeit für mehr als 5 Dienstnehmer ist die Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters einzuholen.

Fixkostenzuschuss I

Der Fixkostenzuschuss I kann gestaffelt nach Umsatzausfall über Finanzonline beantragt werden:

  • 40 – 60% Umsatzausfall: 25% Ersatzleistung für entstandene Fixkosten
  • 60 – 80% Umsatzausfall: 50% Ersatzleistung für entstandene Fixkosten
  • 80 – 100% Umsatzausfall: 75% Ersatzleistung für entstandene Fixkosten
  • Für 3 zusammenhängende Monate zwischen 16.03. und 15.09.2020

Beispiele für geförderte Fixkosten: Geschäftsraummieten, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Lizenzgebühren, Telekommunikation, Strom, Gas, Energie- und Heizkosten, Wertverlust bei saisonaler Ware, angemessener Unternehmerlohn, Steuerberatungskosten

Die Auszahlung erfolgt in 3 Tranchen; die dritte Tranche erfolgt ab 19.11.2020 bis zum 31.08.2021.

Fixkostenzuschuss II - 800.000

Der Fixkostenzuschuss II kann unabhängig vom Fixkostenzuschuss I von Unternehmen beantragt werden, die einen Umsatzrückgang von mindestens 30% verzeichnet haben.

Beispiele für geförderte Fixkosten: Geschäftsraummieten, Abschreibung für Abnutzung, Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Leasingraten, Lizenzgebühren, Telekommunikation, Strom, Gas, Energie- und Heizkosten, Wertverlust bei saisonaler Ware, angemessener Unternehmerlohn, Steuerberatungskosten.

Der Umsatzvergleich erfolgt entweder für bis zu 10 zeitlich zusammenhängenden, monatlichen Betrachtungszeiträumen zwischen Oktober 2020 und Juni 2021 oder in zwei Blöcken.

Lockdown-Umsatzersatz

Österreichische Unternehmen, die im Zeitraum der Gültigkeit der COVID-19-SchuMaV von den Einschränkungen direkt betroffen sind, können 80% des Umsatzes des vergleichbaren Vorjahresumsatzes (November 2019) gefördert bekommen. Die Mindesthöhe beträgt EUR 2.300,00; folgende Branchen sind davon betroffen:

  • Gastgewerbe, Beherbergungsbetriebe
  • Seil- und Zahnradbahnen
  • Freizeiteinrichtungen
  • Sportstätten und Flugfelder
  • Veranstalter

Die Antragstellung ist noch bis zum 15.12.2020 über Finanzonline möglich.

Elektro-KFZ

Eine gute Variante, heuer noch Steuern zu sparen und gleichzeitig Fördermöglichkeiten zu nutzen, ist die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges für Ihren Betrieb. Neben der Investitionsprämie von 14% werden Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß heuer noch mit einem Mobilitätsbonus von EUR 5.000,00 gefördert. Nebenbei fällt beim Kauf keine NoVA an (Normverbrauchsabgabe), das Fahrzeug ist bis zu einem Anschaffungswert von EUR 40.000 voll vorsteuerabzugsfähig und ein Sachbezug muss ebenfalls nicht angesetzt werden. Das Land Oberösterreich fördert zusätzlich die Installation von Stromsteckdosen für E-KFZ.

Nicht vergessen – weitere Tipps & Tricks für 2020

  • Gewinnfreibetrag von 13% für Einzelunternehmer nutzen (eventuell Anschaffung von Wertpapieren vor dem 31.12. überlegen)
  • Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind bis zu EUR 186,00/Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Sachzuwendungen handelt (zB Warengutscheine oder Goldmünzen)

 

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