Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025
Mit Beginn des Jahres 2025 sind Anpassungen beim Fahrtkostenersatz, beim Kilometergeld und bei den Regelungen für arbeitsplatznahe Kleindienstwohnungen in Kraft getreten.
Als Steuerberatungskanzlei in Thalheim/Wels betreuen wir Sie sowohl in Wels und Wels-Land als auch im OÖ. Zentralraum und österreichweit. Wir sind dabei Ihr kompetenter Ansprechpartner für Unternehmensgründungen, Rechtsformplanung und Steueroptimierung. Mit einem durchdachten digitalen Konzept helfen wir Ihnen, Ihre Zahlen jederzeit im Überblick zu haben und Ihr Rechnungswesen effizient zu strukturieren.
Die Wahl einer Steuerberatung ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen von großer Tragweite und sollte gut überlegt sein. Wichtige Entscheidungskriterien sind neben der passenden persönlichen Chemie und der fachlichen Qualifikation der Steuerberatung die gute, persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die Verlässlichkeit und die kurzfristige Erreichbarkeit der Steuerberatung. Wir verfügen als Ihr zuverlässiger Steuerberater hier vor Ort über langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung und Begleitung unserer Mandanten. Seewald TAX Solutions steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Steuern, Buchhaltung und Lohnverrechnung unbürokratisch und lösungsorientiert zur Seite.
18
Jahre Erfahrung
950
Bilanzen
5
Tassen Kaffee pro Tag
Mit Beginn des Jahres 2025 sind Anpassungen beim Fahrtkostenersatz, beim Kilometergeld und bei den Regelungen für arbeitsplatznahe Kleindienstwohnungen in Kraft getreten.
Arbeitnehmer können bei Dienstreisen Tagesgelder und Nächtigungsgelder steuerfrei erhalten. Bei einem dauerhaften Einsatz auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers liegt jedoch keine Dienstreise vor, weshalb keine steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt werden können.
Arbeitgeber trifft eine Sorgfaltspflicht, wenn Arbeitnehmer im Namen und auf Rechnung ihrer Arbeitgeber Rechnungen ausstellen. Verletzt der Arbeitgeber diese Sorgfaltspflicht, kann ihm das betrügerische Handeln seines Arbeitnehmers zugerechnet werden, sodass der Arbeitgeber die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (USt) schuldet.