Arbeiten im Alter
Die Bundesregierung schnürte ein Maßnahmenpaket, das mit 1.1.2027 in Kraft treten und die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver machen soll.
Als Steuerberatungskanzlei in Thalheim/Wels betreuen wir Sie sowohl in Wels und Wels-Land als auch im OÖ. Zentralraum und österreichweit. Wir sind dabei Ihr kompetenter Ansprechpartner für Unternehmensgründungen, Rechtsformplanung und Steueroptimierung. Mit einem durchdachten digitalen Konzept helfen wir Ihnen, Ihre Zahlen jederzeit im Überblick zu haben und Ihr Rechnungswesen effizient zu strukturieren.
Die Wahl einer Steuerberatung ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen von großer Tragweite und sollte gut überlegt sein. Wichtige Entscheidungskriterien sind neben der passenden persönlichen Chemie und der fachlichen Qualifikation der Steuerberatung die gute, persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die Verlässlichkeit und die kurzfristige Erreichbarkeit der Steuerberatung. Wir verfügen als Ihr zuverlässiger Steuerberater hier vor Ort über langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung und Begleitung unserer Mandanten. Seewald TAX Solutions steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Steuern, Buchhaltung und Lohnverrechnung unbürokratisch und lösungsorientiert zur Seite.
18
Jahre Erfahrung
950
Bilanzen
5
Tassen Kaffee pro Tag

Die Bundesregierung schnürte ein Maßnahmenpaket, das mit 1.1.2027 in Kraft treten und die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver machen soll.

Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten aus der Anschaffung oder Errichtung eines Gebäudes ist bereits vor Erzielung von Einkünften aus der Vermietung des Gebäudes zulässig, sofern das gegenständliche Objekt zukünftig tatsächlich bzw. aus umsatzsteuerlicher Sicht mit Umsatzsteuer vermietet wird. Die Absicht, Einkünfte aus der Vermietung zu erzielen, muss klar nach außen in Erscheinung treten.

Gemäß dem am 10.06.2026 im Nationalrat beschlossenem Budgetmaßnahmengesetz 2026 kommt es zu einer Verschärfung der Wegzugsbesteuerung beim Wegzug von natürlichen Personen innerhalb von EU und EWR.