Zielgenaue Steueroptimierung und Rundum-Unternehmensfit mit Seewald TAX Solutions.

Seewald TAX Solutions eröffnet neues Büro in Thalheim!

Wir begrüßen Sie herzlich in unserem neuen Büro im 3. OG-OST der Traunufer Arkade in Thalheim!

Buchen Sie jetzt Ihr Erstgespräch unter 07242/22711 – wir freuen uns auf Sie.

Coming soon!

Ab April arbeiten wir Tür an Tür mit unserer Kooperationspartnerin – für noch mehr Team und Expertise unter einem Dach!

Wir überzeugen durch unser breites Fachwissen, Flexibilität und persönliche Beratung

Als Steuerberatungskanzlei in Thalheim/Wels betreuen wir Sie sowohl in Wels und Wels-Land als auch im OÖ. Zentralraum und österreichweit. Wir sind dabei Ihr kompetenter Ansprechpartner für Unternehmensgründungen, Rechtsformplanung und Steueroptimierung. Mit einem durchdachten digitalen Konzept helfen wir Ihnen, Ihre Zahlen jederzeit im Überblick zu haben und Ihr Rechnungswesen effizient zu strukturieren.

Die Wahl einer Steuerberatung ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen von großer Tragweite und sollte gut überlegt sein. Wichtige Entscheidungskriterien sind neben der passenden persönlichen Chemie und der fachlichen Qualifikation der Steuerberatung die gute, persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die Verlässlichkeit und die kurzfristige Erreichbarkeit der Steuerberatung. Wir verfügen als Ihr zuverlässiger Steuerberater hier vor Ort über langjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung und Begleitung unserer Mandanten. Seewald TAX Solutions steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Steuern, Buchhaltung und Lohnverrechnung unbürokratisch und lösungsorientiert zur Seite.

Ich habe Interesse an folgenden Themen

18

Jahre Erfahrung

950

Bilanzen

5

Tassen Kaffee pro Tag

Top Steuerberaterin, zuverlässig und immer kompetent in der Antwort auf unsere spezifischen Fragen. Wir sind sehr zufrieden und können Fr. Mag. Seewald zu 100% weiterempfehlen.

Ordination Dr. Manfred Schmidt - FA für Plastische -und Rekonstruktive Chirurgie, Linz

Ich habe meine Arbeitnehmerveranlagung heuer nicht mehr in für mich mühevoller und nervenaufreibender Arbeit selber zusammengestellt, sondern bei Seewald TAX Solutions erstellen lassen. Ein Schritt, den ich schon viel früher gehen hätte sollen! Denn ohne mich auch nur um das Geringste kümmern zu müssen, habe ich viel mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommen als zuvor. Nach einem Beratungsgespräch und der Übergabe meiner Unterlagen war der nächste Kontakt gleich ein Brief vom Finanzamt. Herrlich, ich hatte keinen Druck doch endlich die Steuern zu erledigen, sondern mehr Zeit für mich und meine Familie und mehr Geld!

Mag. Heidrun Kastner, Professorin für Englisch und Turnen, Wels

Als noch junges Unternehmen sind wir sehr dankbar, dass wir mit Fr. Mag. Seewald eine kompetente, schnelle und humorvolle Steuerberaterin gefunden haben, die uns bereits seit der Gründung des Unternehmens in steuerrechtlichen Aspekten beratend zur Seite steht. Gerade im Gründungsjahr gab es viele (auch zeitkritische) Punkte bei denen wir schlussendlich überaus dankbar waren auf die Expertise von Mag. Seewald zurückgreifen zu können, da wir wohl ansonsten im Steuerdschungel recht verloren gewesen wären.

Manuel Pirker-Ihl, Geschäftsführer PICAPIPE GmbH, Wien

Arbeiten im Alter
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Die Bundesregierung schnürte ein Maßnahmenpaket, das mit 1.1.2027 in Kraft treten und die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver machen soll.

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Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht
07/2026

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten aus der Anschaffung oder Errichtung eines Gebäudes ist bereits vor Erzielung von Einkünften aus der Vermietung des Gebäudes zulässig, sofern das gegenständliche Objekt zukünftig tatsächlich bzw. aus umsatzsteuerlicher Sicht mit Umsatzsteuer vermietet wird. Die Absicht, Einkünfte aus der Vermietung zu erzielen, muss klar nach außen in Erscheinung treten.

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Verschärfungen bei Wegzugsbesteuerung
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Gemäß dem am 10.06.2026 im Nationalrat beschlossenem Budgetmaßnahmengesetz 2026 kommt es zu einer Verschärfung der Wegzugsbesteuerung beim Wegzug von natürlichen Personen innerhalb von EU und EWR.

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